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   BFH, 19.03.2002 - VIII R 62/00   

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https://dejure.org/2002,2851
BFH, 19.03.2002 - VIII R 62/00 (https://dejure.org/2002,2851)
BFH, Entscheidung vom 19.03.2002 - VIII R 62/00 (https://dejure.org/2002,2851)
BFH, Entscheidung vom 19. März 2002 - VIII R 62/00 (https://dejure.org/2002,2851)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Einkommensteuer - Getrennt lebende Eheleute - Kindergeld - Kindesentführung - Wohnsitz - Gewöhnlicher Aufenthalt - Freiheitsberaubung

  • Judicialis

    AO 1977 § 8; ; AO 1977 § 9; ; EStG § 62 Abs. 1; ; EStG § 63 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 63 Abs. 1 Satz 3; ; StAnpG § 13; ; SGB I § 30 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld; Wohnsitz ins Ausland entführter Kinder

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kindergeld
    Das Kindergeld - Überblick zu §§ 62 ff. EStG
    Auslandskinder

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 63 Abs 1 S 3, EStG § 64 Abs 2 S 1, AO 1977 § 8
    Ausland; Berechtigter; Kindergeld; Wohnsitz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 1146
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 17.05.1995 - I R 8/94

    Zum Wohnsitz eines in das Ausland versetzten Arbeitnehmers

    Auszug aus BFH, 19.03.2002 - VIII R 62/00
    Melderechtliche Normen sowie bürgerlich-rechtliche Vorschriften zur Begründung, Beibehaltung und Aufgabe eines Wohnsitzes sind für die Auslegung dieser Vorschriften unmaßgeblich (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Mai 1995 I R 8/94, BFHE 178, 294, BStBl II 1996, 2, 3).

    Sie sind vom FG unter Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalles (§ 96 Abs. 1 FGO) zu treffen (vgl. BFH-Urteile vom 30. August 1989 I R 215/85, BFHE 158, 118, BStBl II 1989, 956; in BFHE 178, 294, BStBl II 1996, 2, 3).

  • BSG, 17.05.1989 - 10 RKg 19/88

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet als Prognoseentscheidung,

    Auszug aus BFH, 19.03.2002 - VIII R 62/00
    Das BSG hat zur verfahrensrechtlichen Situation ausgeführt, dass sich in Anwendung des § 30 Abs. 3 Satz 1 SGB I nur im Wege einer vorausschauenden Betrachtung entscheiden lasse, ob jemand seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des BKGG habe (Urteile vom 17. Mai 1989 10 RKg 19/88, BSGE 65, 84, 86; vom 30. September 1996 10 RKg 29/95, BSGE 79, 147, 148).

    Es handele sich um die Feststellung einer hypothetischen Tatsache, die im Revisionsverfahren mit Verfahrensrügen angegriffen werden könne und die nur dann rechtsfehlerhaft sei, wenn das Gericht --unter Überschreitung der Grenzen der freien Beweiswürdigung oder unter Verletzung der Amtsermittlungspflicht-- die zugrunde zu legenden Fakten nicht richtig festgestellt oder nicht alle wesentlichen in Betracht kommenden Umstände hinreichend gewürdigt habe bzw. wenn die Prognose auf rechtlich falschen oder unsachlichen Erwägungen beruhe (vgl. BSG in BSGE 65, 84, 87; in BSGE 79, 147, 151).

  • BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 29/95

    Anspruch auf Kindergeld für Kind von Migranten bei Ausbildung in Internat im

    Auszug aus BFH, 19.03.2002 - VIII R 62/00
    Das BSG hat zur verfahrensrechtlichen Situation ausgeführt, dass sich in Anwendung des § 30 Abs. 3 Satz 1 SGB I nur im Wege einer vorausschauenden Betrachtung entscheiden lasse, ob jemand seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des BKGG habe (Urteile vom 17. Mai 1989 10 RKg 19/88, BSGE 65, 84, 86; vom 30. September 1996 10 RKg 29/95, BSGE 79, 147, 148).

    Es handele sich um die Feststellung einer hypothetischen Tatsache, die im Revisionsverfahren mit Verfahrensrügen angegriffen werden könne und die nur dann rechtsfehlerhaft sei, wenn das Gericht --unter Überschreitung der Grenzen der freien Beweiswürdigung oder unter Verletzung der Amtsermittlungspflicht-- die zugrunde zu legenden Fakten nicht richtig festgestellt oder nicht alle wesentlichen in Betracht kommenden Umstände hinreichend gewürdigt habe bzw. wenn die Prognose auf rechtlich falschen oder unsachlichen Erwägungen beruhe (vgl. BSG in BSGE 65, 84, 87; in BSGE 79, 147, 151).

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

    Auszug aus BFH, 19.03.2002 - VIII R 62/00
    c) Auch der BFH nimmt an, dass die Entscheidung, ob jemand eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird, eine Prognose, d.h. eine Schlussfolgerung aus den festgestellten Umständen auf ein zukünftiges Verhalten, erfordert (BFH-Urteil vom 23. November 2000 VI R 107/99, BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294, 296).
  • BFH, 30.08.1989 - I R 215/85

    Bindung des BFH - Tatsachenwürdigung des FG - Gewöhnlicher Aufenthalt -

    Auszug aus BFH, 19.03.2002 - VIII R 62/00
    Sie sind vom FG unter Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalles (§ 96 Abs. 1 FGO) zu treffen (vgl. BFH-Urteile vom 30. August 1989 I R 215/85, BFHE 158, 118, BStBl II 1989, 956; in BFHE 178, 294, BStBl II 1996, 2, 3).
  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 77/97

    Aufwendungen in der Festzinsphase von 1991 bis 2001

    Auszug aus BFH, 19.03.2002 - VIII R 62/00
    Prognoseentscheidungen des FG werden revisionsrechtlich den tatsächlichen Feststellungen i.S. des § 118 Abs. 2 FGO zugeordnet und sind deshalb vom Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 77/97, BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660, 662; BFH-Beschluss vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333, 1334).
  • BFH, 14.04.2000 - X B 118/99

    Liebhaberei; Yachtvercharterung

    Auszug aus BFH, 19.03.2002 - VIII R 62/00
    Prognoseentscheidungen des FG werden revisionsrechtlich den tatsächlichen Feststellungen i.S. des § 118 Abs. 2 FGO zugeordnet und sind deshalb vom Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 77/97, BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660, 662; BFH-Beschluss vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333, 1334).
  • BSG, 14.04.1983 - 10 RKg 15/82

    Begründung eines Wohnsitzes - Minderjährige

    Auszug aus BFH, 19.03.2002 - VIII R 62/00
    Das BSG hat zu dieser Vorschrift i.V.m. § 30 Abs. 3 Satz 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I), der mit der Legaldefinition des § 8 AO 1977 wörtlich übereinstimmt, entschieden, dass Kinder keinen Wohnsitz im Inland haben, wenn sie von ihrem algerischen Vater gegen den Willen der sorgeberechtigten Mutter zu seinen Eltern gebracht worden sind und dort leben (Urteil vom 14. April 1983 10 RKg 15/82, SozSich 1984, RsprNr. 3794).
  • RG, 05.01.1940 - III 41/39

    Ist bei Berechnung des Ruhegehalts, nach dem sich die Unterstützung bestimmt, die

    Auszug aus BFH, 19.03.2002 - VIII R 62/00
    a) Der Reichsfinanzhof (RFH) hat zu dem nahezu mit § 8 AO 1977 wortlautgleichen § 13 des Steueranpassungsgesetzes (StAnpG) entschieden, dass die Aufgabe des Wohnsitzes im Inland vollzogen sei, sobald Umstände eingetreten seien, die erkennen ließen, dass der Steuerpflichtige nicht mehr nach Deutschland zurückkehren werde (Entscheidungen vom 16. März 1939 III 49/39, RStBl 1939, 537, 538; vom 23. Februar 1939 III 41/39, RStBl 1939, 643, 644; vom 8. Dezember 1939 III 299/38, RStBl 1939, 328).
  • RFH, 18.02.1937 - III A 183/36
    Auszug aus BFH, 19.03.2002 - VIII R 62/00
    Die Würdigung, ob die festgestellten Umstände erkennen ließen, dass der Steuerpflichtige nicht mehr nach Deutschland zurückkehren werde, liege auf tatsächlichem Gebiet, sei daher Aufgabe der Tatsacheninstanz und vom RFH nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. RFH-Entscheidungen vom 24. Oktober 1935 III A 234/53, RStBl 1935, 1395; vom 18. Februar 1937 III A 183/36, RStBl 1937, 382; in RStBl 1939, 537, 538; in RStBl 1938, 1076, 1077; in RStBl 1939, 643, 644).
  • RG, 08.09.1939 - III 193/38

    Schließt die Möglichkeit, aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversicherung

  • BFH, 25.06.2009 - III R 2/07

    Haushaltsaufnahme i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG bei freiwilligem

    c) Nicht anwendbar sind hingegen die Grundsätze, die der BFH für Kindesentführungen in das Ausland aufgestellt hat (vgl. BFH-Urteile vom 19. März 2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2002, 1146 und VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148; vom 30. Oktober 2002 VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464).
  • BFH, 05.05.2014 - III B 156/13

    Kindergeldanspruch für entführte Kinder

    Nach der vom FG zitierten Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 19. März 2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2002, 1146, m.w.N.) ist die Aufgabe des Wohnsitzes im Inland vollzogen, sobald Umstände eingetreten sind, die erkennen lassen, dass der Steuerpflichtige nicht mehr in die Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) zurückkehren wird.

    Das FG hat insoweit aufgrund der Gesamtumstände des Einzelfalls eine Prognoseentscheidung über das zukünftige Verhalten der betreffenden Person zu treffen, die als Teil der tatsächlichen Feststellungen (§ 118 Abs. 2 FGO) durch das Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüfbar ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1146, m.w.N.).

    Soweit der Kläger eine Abweichung vom BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1146 rügt, lässt sich dieser Entscheidung schon nicht der behauptete Rechtssatz entnehmen, wonach die vom FG anzustellende Prognoseentscheidung zugunsten desjenigen ausfallen müsse, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder übertragen worden sei, weil solche rechtskräftigen Entscheidungen von den Beteiligten auch befolgt würden.

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.06.2021 - 3 K 1255/20

    Steuerliche Anerkennung von Unterkunftskosten eines Botschafters im Ausland

    Der Wohnsitz ist aufgegeben, sobald die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 8 AO nicht mehr vorliegen, weil Umstände eingetreten sind, die erkennen lassen, dass der Steuerpflichtige in absehbarer Zeit nicht mehr in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren wird (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2002, 1146 ).
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